Jugendschutz & Alkoholhinweis
Jugendschutz & Alkoholhinweis
1. Alkoholische Produkte nur für Volljährige
Unsere alkoholischen Frozen Cocktails können Spirituosen oder branntweinhaltige Mischungen enthalten und sind ausschließlich für Personen ab 18 Jahren bestimmt.
2. Verantwortung des Veranstalters
Der Veranstalter ist für den Ausschank, die Alterskontrolle und die Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutzvorschriften während der Veranstaltung verantwortlich.
3. Keine Abgabe an Minderjährige
Alkoholische Getränke dürfen nicht an Personen abgegeben werden, für die die Abgabe nach dem Jugendschutzgesetz verboten ist. Im Zweifel ist ein Altersnachweis zu verlangen.
4. Alkoholfreie Alternativen
Für gemischte Gästegruppen bieten sich alkoholfreie Mocktail-Slush-Varianten an. Diese eignen sich besonders für Familienfeiern, Firmenfeiern und Veranstaltungen mit minderjährigen Gästen.
5. Verantwortungsbewusster Konsum
Bitte konsumiere Alkohol verantwortungsvoll. Kein Alkohol für Minderjährige, Schwangere oder Personen, die anschließend fahren oder Maschinen bedienen.